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Patentstreit: Samsung muss US-Verkaufszahlen vorlegen

Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung, der vor dem US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose von der Richterin Lucy Koh verhandelt wird, gibt es nun abermals eine Wendung. Wie Bloomberg berichtet, entschied Koh, dass das südkoreanische Unternehmen die Verkaufszahlen für den US-Markt offenlegen muss.

Die Richterin fordert von Samsung sämtliche relevante Absatzstatistiken der Produkte, bei denen Samsung Technologien und Designmuster der Patente von Apple kopiert haben soll. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings, welcher Zeitraum für Koh relevant ist.
Wie man dem Bloomberg-Bericht entnehmen kann, sollen für Koh die Details zu den von Samsung veranschlagten Preisen sowie die Gewinnspannen interessant sein. Weiterhin ist die Rede davon, dass ein entsprechendes Dokument lediglich die Anzahl der verkauften Einheiten je Monat listet.

Intime Details für die Öffentlichkeit

Mit Sicherheit hätten auch die nun von Lucy Koh verlangten Unterlagen aus der Sicht von Samsung lieber unter Verschluss bleiben sollen. Aber auch Apple musste einige Zahlen im Laufe des Patentstreits preisgeben, die sonst stets geheim gehalten wurden. So zum Beispiel die detaillierten Absatzzahlen der iPhones, iPads und Einheiten des iPod touch. Aus den Dokumenten konnte man nicht nur die Verkaufszahlen der vergangenen fünf Jahre entnehmen. Auch Angaben zum Umsatz sowie zur Gewinnspanne wurden offengelegt.

Im besagten Patentstreit stehen nun noch weitere Entscheidungen aus. Die Geschworenen entschieden als ein erstes Urteil, dass Samsung eine Schadenersatzsumme in Höhe von 1,05 Milliarden US-Dollar für die Verletzung diverser Patente an Apple zahlen müsse. Das Gericht lehnte im Zuge dessen allerdings die Forderungen der Kalifornier ab, ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Samsung-Geräte zu verhängen. Nachdem Samsung aufgrund des Urteils zum Schadenersatz in Berufung gegangen ist, wird demnächst auch hierbei eine finale Entscheidung erwartet.

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3 Kommentare

  1. Also sorry – egal um welche Firma es geht: Betriebswirtschaftliche Erfolgszahlen sollten geheim bleiben. Es muss entsprechend Aktien- Börsenrecht genug offengelegt werden. Das sollte reichen. Alles andere geht weder die Öffentlichkeit noch den Konkurrenten was an.
    Soll man sagen: wenn eine Firma trotz Kopierverletzungen Gewinne macht, darf kopiert werden? Wie gesagt: meine Meinung und die gilt für jedes Unternehmen.

  2. DAs hätten sich aber beide Parteien denken können, als es in die Verhandlung ging. Die Offenlegung der Zahlen dient ja der Überprüfung der Höhe des Schadensersatzes. Ich bezweifel auch stark, dass die Zahlen im für die Öffentlichkeit einsehbar sein werden.

  3. Vor der Öffentlichkeit kann man sie wahrscheinlich versteckt halten. Leider bleibt es nicht dabei, dass die Zahlen nur ein Richter bzw. Jury sieht, denn die gegnerischen Anwälte wollen ja mitreden.
    Wir werden das Rechtssystem nicht ändern, aber statt Schadenersatz lieber eine Hohe Strafe gemessen an der Schwere des Vergehens (sprich z.B. Menge der kopierten Merkmale und wie dreist das geschieht) wäre sicher sinnvoller.
    Persönlich wäre ich da fast noch dafür, dass diese entsprechend hohe Strafe guten Zwecken und nicht den beteiligten Unternehmen zufließt. Also auch eine Trennung in Straf- und Zivilverfahren. Wenn dann eine Firma Schadenersatz will, muss ihr klar sein, dass sie ihre Zahlen offenlegen muss. Es bedeutet aber auch, dass nur der, der etwas haben will, offenlegen muss.