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eBook-Streit: Apple wehrt sich gegen Einigung

Das Verfahren um illegale Preisabsprachen für eBooks in den USA spitzt sich zu. Mitte März berichteten wir (via), dass das US-Justizministerium Ermittlungen gegen die fünf großen amerikanischen Buchverlage begonnen hat, da es hinter den stark gestiegenen eBook-Preisen seit der Veröffentlichung des iPads und Amazone eigenem Store eine Kartelbildung vermutet. Sah es nun letzte Woche so aus, als stünde eine außergerichtliche Einigung im Rahmen des Möglichen, berichtete das Wall Street Journal gestern, dass Apple und zwei weitere Verlage unter den geforderten Auflagen hierzu nicht mehr bereit sein werden.

Der „most favored nation“ status

In der Auseinandersetzung hatte sich ein möglicher Verzicht auf die sogenannte „most favored nation“-Klausel bereits angedeutet, die besagt, dass im iBook Store angebotene Bücher in keinem anderen Store billiger verkauft werden dürfen. Damit macht man es Konkurrenten unmöglich, die eigenen Preise zu unterbieten. Denn im Gegensatz zu Deutschland, wo eine Buchpreisbindung herrscht, kann in den USA der Preis nach belieben festgesetzt werden. Sollte diese Klausel fallen, wozu Apple  wie es scheint bereit ist um einem Verfahren zu entgehen, würden sehr viele Verbraucher von den sicherlich sinkenden Preisen profitieren.

Apples Agentur-Modell

Die Buchhändler profitieren jedoch nicht, was vermutlich der Grund ist, warum zwei Verlage (Penguin Group; MacMillan) einer Einigung immernoch im Wege stehen. In einer Zeit vor dem iPad (manche erinnern sich), war es üblich dass die Verläge den Verkaufspartner die Bücher zum halben Preis überlassen. So war auch für die Vertriebspartner noch genug Luft für Rabatte. Doch einige Händler, allen voran Amazon, begannen damit die Bücher unter dem Einkaufspreis zu „verschleudern“; sehr zum Missfallen der Verlage und anderen Buchhändler. Amazon konnte sich so einen Marktanteil von 90 Prozent im eBook-Geschäft ergattern. Apple kam als auf Engelsflügeln daher, als es anbot, den Herausgebern 70 Prozent zu überlassen und die Möglichkeit einräumte, ihre Preise weitestgehend selbst zu bestimmen. Das habe einigen Buchhändlern das Überleben gerettet; aber eben auch die Buchpreise erhöht.

Das Verkaufsmodell in allen Apple-Online-Stores schreibt vor, dass 30 Prozent vom Verkaufserlös an Cupertino selbst gehen, der in dieser Rolle quasi als Agent und Vermittler auftritt. Neben dem Wegfall der Mindestpreisvereinbarung fordern die Behörden nun auch, dass Apple, zumindest in einer zeitlich beschränkten Abkühlungsphase, auf eine Preisfestsetzung mit dem Agentur-Modell verzichtet. Dies solle geschehen, damit Verlage, Händler und Autoren wieder ungetrübt Geschäftsbeziehungen aufbauen können.

ungelöste Probleme

Die Kartellbehörden bestehen jedoch weiterhin mit Nachdruck darauf, eine solche Abkühlungsphase einzuführen, und die Preise drastisch zu senken. Das könnte jedoch nicht nur einige klein- und mittelgroße Anbieter das Geschäft kosten. Ungeklärt ist nämlich auch, was mit den Verlagen geschieht, die an den Verhandlungen überhaupt nicht teilgenommen haben. Als Beispiel wird der Bertelsmann Verlag genommen, der aufgrund eines möglichen Preissturzes nicht mehr in der Lage wäre seine Bücher für einen marktfähigen Preis zu verkaufen, da ihre Produkte weiterhin am höheren Agenturmodell hängen.

Welche Lösung am Ende auch immer für die richtige gehalten wird. Keiner scheint mehr davon auszugehen, dass es am eBook-Markt demnächst nicht zu einer drastischen Änderung kommen wird. Sei es nun ob man die Händler wieder an einen Nullpunkt stellt und im Trüben nach neuen Geschäftsbeziehungen fischen lässt, oder ob man es Amazon wieder erlaubt mit Dumpingpreisen den Markt zu überfluten.

Auswirkungen auf Deutschland

Auch die Europäische Kommission hat mittlerweile Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kartellbildung begonnen und kooperiert hierzu mit den US-amerikanischen Behörden. EU-Wettbewerbskommisar Joaquín Almunia  äußerte sich hierzu wie folgt:

„Die Unternehmen wissen ganz genau, zu welchen Bedingungen wir bereit sind, unser Verfahren einzustellen.[…] Wenn unsere Bedingungen nicht angemessen erfüllt werden können, werden wir unsere Untersuchung fortsetzen.“

Welche Bedingungen die EU stellt, und wie sich diese im Alltag äußern würden ist leider nicht bekannt. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den USA entwickelt. Für Studenten oder Geschäftstätige die oft mit englischsprachigen Titeln hantieren müssen sicherlich nicht unwichtig: Hierzulande gibt es, anders als in den USA und den meisten anderen Ländern der Welt, eine gesetzliche Buchpreisbindung, die den üblichen Marktmechanismen oder Dumping-Strategien das Spiel verbietet.“Importartikel“ jedoch, wenn man es denn so nennen kann, könnten dann auch in Deutschland zu einem günstigeren Preis erworben werden.

Quellen

HeiseWall Street Journal

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2 Kommentare

  1. Ich sags ja immer wieder: Sch….. EU
    Die haben wirklich nichts besseres zu tun, als zu reglementieren ohne Ende, wo das nicht nötig ist — dabei aber die Finanzzocker weiter vor Transaktionssteuer zu schützen. Und weil sie Langeweile haben kommen dann so geistige Ergüsse wie anonymisierte Bewerbung – Unterlassung von Altersvorgaben in Stellenzeigen (damit der Bewerber der zu alt ist, sich auch noch umsonst ins Vorstellungsgespräch begibt – Griechenlandrettung usw. raus.

    Die haben echt Langeweile

  2. Solch eine Anschuldigung von wegen „Kartellbildung“ ist unerhört!
    Erste klasse Wirtschaft, erste Stunde: „Der Preis richtig sich immer nach der Nachfrage“ Ipadverkäufe –> Mehr ebookfähige Geräte im Umlauf–> Ebook-Nachfrage steigt –> Preis steigt