Die Macher der Marke PearC, einem Mac-Clone aus Deutschland, sagten sie stehen auf soliden rechtlichen Boden in Deutschland und würden auch einen Rechtsstreit mit Apple nicht scheuen. Ein Sprecher von HyperMegaNet UG, die den Mac Clone unter dem Namen PearC vertreiben, sagte aber auch, dass sie bis jetzt noch nichts von Apple gehört hätten. Das würde sich aber wohl bald ändern.
Auf der Website vom PearC steht im FAQ-Bereich folgende Antwort auf die Frage ob es legal sei, Mac OS X auf einem PC zu installieren: „Die deutsche Gesetzgebung ist in diesem Fall auf der Seite der Endverbraucher. Endbenutzer-Lizenzverträge werden in Deutschland nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn sie vor dem Kauf der Software vereinbart wurden. Die Einschränkung, die Apple für sein Betriebssystem Mac OS X in der EULA macht, hat daher in Deutschland keine rechtliche Bewandtnis (BGB §307). Wir sind daher davon überzeugt, dass unser Produkt in Deutschland legal ist.“
Sollte dennoch Apple klagen würde man versuchen sich aussergerichtlich zu einigen. Sollte das fehlschlagen, würde man aber auch einen Rechtsstreit nicht aus dem Wege gehen. Somit will wohl das Unternehmen gegenüber Apple klarstellen, dass sie den Rechtsstreit zwischen Apple und Psystar beobachten. Gleichzeitig machen sie es aber deutlich, dass die Klage Apple´s hier in Deutschland, so nicht rechtlich durchsetzbar ist. Ob Apple sich gleichzeitig mit Psystar und PearC gerichtlich auseinandersetzen wird, steht noch nicht fest. So wie es den Anschein hat, sind die Hersteller hier in Deutschland sehr selbstbewusst und haben keine Angst vor Apple.
Quelle: appleinsider
Holger Dankelmann ist seit den Anfängen von apfelnews mit dabei. Wie er selber sagt, hat ihn das junge und frische Konzept von apfelnews gereizt, sich hier einzusetzen.
Leserkommentare Das meinen Leser zu diesem Artikel
Noch keine Kommentare vorhanden.
Kommentar verfassen Deine Meinung zum Artikel abgeben